Als allererstes muss ein Arzt verständigt werden um den Tod festzustellen und die Todesbescheinigung auszustellen. Nun werden die engsten Verwandten kontaktiert und parallel ein Bestatter konsultiert.
Für die Beurkundung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt sind je nach Familienstand des Verstorbenen unterschiedliche Dokumente (im Original) erforderlich. Liegen Ihnen die Unterlagen nicht vor, besorgen wir für Sie die fehlenden Unterlagen bei den entsprechenden Ämtern.
Bei Ledigen: Geburtsurkunde
Bei Verheirateten: Heiratsurkunde
Bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
In Deutschland gilt bundesweit eine Sargpflicht bei der Kremierung. Es handelt sich hierbei um so genannte Einäscherungssärge.
Die Kosten richten sich in erster Linie nach der Bestattungsart, dem Ort der Beisetzung, der Grabstelle und den individuellen Wünschen des Verstorbenen bzw. der Angehörigen. Die üblichen Gesamtkosten einer Beerdigung variieren stark. Mit unserem Bestattungskostenrechner erhalten Sie einen grobgefassten Betrag. Um einen genaueren Betrag zu erhalten, vereinbaren Sie gern einen Termin mit uns ( Rufnummer 0531 - 83204), um in einem persönlichen Gespräch beraten zu werden.
Die derzeitigen Friedhofsgebühren für eine ERD - Wahlgrabstätte in Braunschweig betragen ca. 2300,- Euro. Für ein anonymes URNENgrab ca. 730,- Euro. Dies beinhaltet die Verwaltungs-, Friedhofs-, und Bestattungsgebühr. Die Nutzung einer Feierhalle wird mit ca. 230,- Euro berechnet. Erdgrabstätten haben eine Ruhefrist von 25 Jahren. Urnengrabstellen haben entweder eine 15- oder 20-jährige Ruhefrist.
Um seinen Angehörigen die Kosten für die Beisetzung zu ersparen, lohnt es sich schon zu Lebzeiten dafür etwas zurückzulegen oder vorzusorgen, u.a. in Form eines Vorsorgevertrages beim Bestatter, welcher durch eine Treuhandeinlage gesichert werden kann.
In Deutschland ist es nicht erlaubt die Asche der Verstorbenen mit nach Hause zu nehmen.
Frühestens nach 48 Stunden und innerhalb von 8 Werktagen (in Niedersachsen) muss der Verstorbene bestattet oder eingeäschert werden. Bestattungsgesetz (BestattG), § 9, Absatz 2
Möchten Sie eine Rede halten? Soll jemand aus dem engen Freundeskreis den Sarg oder die Urne zur Grabstätte tragen? Gibt es besondere Interessen des Verstorbenen, die sich in der Dekoration widerspiegeln sollen? Oder wünschen Sie, dass sein Lieblingslied von Musikern live vorgetragen wird?
Je mehr sich die Hinterbliebenen durch Ideen oder durch persönlichen Einsatz in die Zeremonie einbringen, desto mehr entsteht ein individueller und origineller Rahmen für die Verabschiedung: eine wertvolle Erinnerung, die mit vielen Momenten des Trosts verbunden ist.
Trauerwege sind individuell, jeder Mensch benötigt hierfür seine eigene Zeit und seine eigenen Rituale. Wenn der Verlustschmerz das Leben und den Alltag dauerhaft beeinträchtigt, ist es sinnvoll, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Manchmal reichen eben Gespräche mit Freunden oder der Familie nicht aus. Sich der eigenen Trauer zu stellen, bedeutet, verantwortungsbewusst mit sich umzugehen. Professionelle Trauerhilfe und die entsprechenden Kontakte vermitteln wir gerne.