Es liegt in unserem Bestreben, dass wir uns gegen alle möglichen Unwägbarkeiten absichern. Wir versichern uns gegen Wasser- und Feuerschäden. Sind wir streitbar und möchten unser gutes Recht durchsetzen, schließen wir eine entsprechende Versicherung ab. Gesetzlich versichern wir uns gegen Arbeitslosigkeit und Krankheit. Und das, obwohl wir nicht wissen, ob wir diesen Schutz jemals in Anspruch nehmen werden.
Den Fall, der nicht nur passieren könnte, sondern der mit absoluter Sicherheit eintreten wird, unseren Tod, verdrängen wir in der Regel. Dabei bedeutet es, Eigenverantwortung zu übernehmen, sich einmal mit der eigenen Bestattung und/oder deren Finanzierung auseinanderzusetzen. Wir beraten Sie diskret, vertraulich und unverbindlich über eine finanzielle oder persönliche Vorsorgeregelung. Sprechen Sie uns einfach an.
Mit der persönlichen Vorsorge treffen Sie eigenverantwortlich Entscheidungen über Ihre weitere Zukunft. Sie entlasten damit Ihre Angehörigen bei unausweichlichen und durchaus schweren Entscheidungen. Wir unterscheiden dabei die Vorsorge für die eigene dereinstige Bestattung, die Betreuung im Krankheits- oder Pflegefall und die Vorsorge für die Zeit nach dem Tod.
In einem Bestattungsvorsorgevertrag werden alle Einzelheiten für die eigene dereinstige Bestattung festgelegt. So entscheiden Sie, ob eine Erd- oder Feuerbestattung durchgeführt werden und wo die Beisetzung erfolgen soll. Sie können festlegen, ob, wo und in welcher Form eine Abschiedsfeier stattfinden und welcher geistliche oder weltliche Redner die Feier gestalten soll. Wir sprechen über den Sarg, die Kleidung und über die Urne. Wir legen mit Ihnen fest, wie der Blumenschmuck aussehen und welche Musik gespielt werden soll oder welche Lieder gesungen werden sollen. Es wird von Ihnen festgelegt, ob eine Veröffentlichung in der Zeitung erfolgen soll und welche Personen, die Ihr Vertrauen genießen, für uns als Ansprechpartner im Todesfall zur Verfügung stehen. Um Ihre Angehörigen weiter zu entlasten, ist eine finanzielle Absicherung der Bestattungsregelung möglich, aber bei uns nicht zwingend erforderlich.
Durch eine Vorsorgevollmacht kann eine gesetzliche Betreuung vermieden werden. Denn ein vom Vormundschaftsgericht eingesetzter Betreuer ist nach dem Willen des Gesetzgebers (§ 1896 BGB) dann nicht erforderlich, wenn und soweit ein Bevollmächtigter die Angelegenheiten regeln kann. Damit wird das Recht auf Selbstbestimmung gestärkt: Mit einer Vorsorgevollmacht kann man „in gesunden Tagen“ die Vertrauensperson selbst auswählen, die bei später eintretender Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit entscheidet und handelt. Wir empfehlen Ihnen, sich bei einem Rechtsanwalt oder Notar weitergehend zu informieren.
Die Vorsorgevollmacht ist das ideale Instrument, um die eigene Zukunft selbst zu gestalten, – auch für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Eine Solche kann nicht nur infolge Alter oder Gebrechlichkeit eintreten, sondern auch durch Krankheit oder plötzliche Notsituationen.
Der Bevollmächtigte ist dann in der Lage, den in der Patientenverfügung niedergelegten Willen gegenüber den Ärzten durchzusetzen. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auch von Ihrem Hausarzt.
Mit einer Patientenverfügung können Wünsche zur medizinischen Behandlung für den Fall geäußert werden, in dem ein Zustand der Entscheidungsunfähigkeit, etwa aufgrund von Bewusstlosigkeit, vorliegt. Da die Erklärungen nur schwer so genau zu formulieren sind, dass sie dem Arzt in der konkreten Situation die Entscheidung genau vorgeben, ist es wichtig, dass die Patientenverfügung durch eine Vorsorgevollmacht ergänzt wird.
Über Organ- und Gewebespende zu sprechen fällt schwer. Schließlich geht es um eine ganz persönliche Frage. Für oder wider die Organspende – das ist eine Entscheidung, die einem niemand abnehmen kann. Tatsächlich ist aber der Bedarf an Spenderorganen sehr hoch. Viele Menschen warten seit Jahren auf ein Organ.
Einen Organspendeausweis können Sie ausdrucken und darin Ihre Wünsche festlegen.
Am Anfang einer Vorsorgeregelung stehen immer Ihre Vorstellungen und Wünsche. Die daraus wachsenden Kosten und die zur Verfügung stehenden finanziellen Möglichkeiten bilden die Grundlage der finanziellen Absicherung. Wir bieten Ihnen zwei unterschiedliche Modelle zur Absicherung ihrer dereinstigen Bestattung an:
Beide Modelle haben ihre Vor- und Nachteile, ihre Stärken und Schwächen.
Sprechen Sie uns bitte an, wir werden mit Ihnen gemeinsam die für Sie richtige Vorsorgemöglichkeit finden.
Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Serviceeinrichtung des Bundesverbands Deutscher Bestatter e. V., Düsseldorf, und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e. V., Bonn. Sie wurde zu Ihrer Sicherheit und zur Sicherung der für Ihre dereinstige Bestattung zu hinterlegenden Gelder gegründet und unterliegt dem strengen deutschen Aktienrecht.
Treuhandeinlagen werden zusätzlich durch eine Ausfallbürgschaft der Sparkasse Wuppertal abgesichert. Im Todesfall wird das Treuhandvermögen einschließlich der aufgelaufenen Zinsen an den Bestatter zur Erfüllung des Bestattungsvorsorgeauftrags ausgezahlt.
Wichtiges zum Treuhandkonto
Durch eine Sterbegeldversicherung, die wir Ihnen in Zusammenarbeit mit der IDEAL Lebensversicherung a. G. anbieten, ist bis zum 85. Lebensjahr eine finanzielle Absicherung der dereinstigen Bestattung möglich. Für die Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen sowie die weltweite Rücküberführung bis zu Ihrem Wohnort zahlen Sie pro 1.500,00 € Versicherungssumme einen monatlichen Beitrag von ca. 17€, je nach Versicherungssumme und Eintrittsalter:
Wichtiges zur Sterbegeldversicherung:
Ganz nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen - Nutzen Sie unseren bequemen Kostenrechner für eine transparente Kostenaufstellung
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