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Das Gespräch

Der Tod eines Angehörigen ist ein besonders schmerzhafter und belastender Moment. Starke Gefühle bestimmen dann Denken und Handeln. Trotzdem müssen sich Hinterbliebene mit ganz sachlichen Aufgaben wie z. B. der Regelung der Bestattung, der Benachrichtigung von Angehörigen, dem Verfassen einer Traueranzeige, der Festlegung der Grabstätte u. v. m. befassen. Überlegen Sie deshalb, wen Sie beim Beratungsgespräch mit uns an Ihrer Seite haben möchten. Haben Sie keine Unterstützung aus dem Kreis Ihrer Familie, scheuen Sie sich nicht, einen guten Freund um Hilfe zu bitten. Das Beratungsgespräch findet in der Regel am Tag nach Eintritt des Todes statt. Sie können es ganz nach Ihrem Wunsch entweder in unseren Räumlichkeiten oder in Ihrer privaten und damit vertrauten Umgebung führen.

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Was wird benötigt?

Für die Beurkundung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt sind je nach Familienstand des Verstorbenen unterschiedliche Urkunden (im Original) erforderlich. Liegen Ihnen die Unterlagen nicht vor, besorgen wir für Sie die fehlenden Dokumente bei den entsprechenden Ämtern.

Bei Ledigen: Geburtsurkunde
Bei Verheirateten: Heiratsurkunde
Bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil

Wir informieren den zuständigen Rententräger, gegebenenfalls die Pensionsstelle oder die Zahlstelle einer betrieblichen Rente, die Krankenversicherung sowie alle weiteren Stellen, mit denen der Verstorbene in Verbindung stand, von dessen Ableben. Hierfür benötigen wir die jeweiligen Vertrags-, Mitglieds- oder Bearbeitungsnummern.

Das sind beispielsweise:

  • Versorgungsamt, wenn eine Versorgungsrente gezahlt wurde oder ein Schwerbehindertenausweis vorliegt
  • Versicherungsgesellschaften, bei denen eine Lebens-, Sterbegeld-, Haftpflicht-, Hausrat-, Rechtsschutz- oder Unfallversicherung besteht
  • Vormundschaftsgericht
  • Gewerkschaft, Partei
  • Baugenossenschaft
  • ADAC, Sozialverband Deutschland
  • Vermieter oder die Verwaltung einer Senioreneinrichtung
  • Steuerberater
  • GEZ, Telekom
  • Verlage, bei denen Abonnements bestehen

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Abschied nehmen

Tod zu Hause oder in einer Senioreneinrichtung

Nehmen Sie sich Zeit für den letzten Abschied. Benachrichtigen Sie die engsten Angehörigen. In der Regel kommen die Familienmitglieder zusammen, um vom Verstorbenen Abschied zu nehmen. Der Gemeindepfarrer kann im Trauerhaus eine Aussegnung vornehmen. Wie lange möchten Sie den Verstorbenen bei sich behalten, bei ihm wachen und von ihm Abschied nehmen? In Niedersachsen kann der Verstorbene bis zu 36 Stunden nach Eintritt des Todes am Sterbeort (z. B. in der Wohnung oder im Zimmer der Senioreneinrichtung) verbleiben. Dabei sind immer die räumlichen und die klimatischen Bedingungen zu berücksichtigen. Möchten Sie die Möglichkeit zum Abschied im eigenen Haus wahrnehmen, rufen Sie uns bitte an. Wir erklären Ihnen, wie Sie am besten vorgehen.

Litt der Verstorbene unter einer ansteckenden Krankheit, muss die Überführung in einen geeigneten Klimaraum ohne zeitliche Verzögerung erfolgen.

Tod im Krankenhaus

Unsere Braunschweiger Krankenhäuser informieren Sie vom Tod des Familienangehörigen und geben Ihnen die Gelegenheit, in den nächsten Stunden auf der Station von ihm Abschied zu nehmen. Danach wird der verstorbene Patient in einen geeigneten klimatisierten Raum verlegt. Der Hinweis des Pflegepersonals, Sie müssten nun sofort einen Bestatter informieren, sollte Sie nicht unter Druck setzen. Wählen Sie in Ruhe das Bestattungshaus Ihres Vertrauens aus.

Abschiedsraum

Unser Haus der Abschiednahme in der Ekbertstraße 20 in Braunschweig bietet Ihnen die Möglichkeit, in angenehmer Atmosphäre und ohne jeglichen Zeitdruck Abschied zu nehmen. Bei uns sind Sie an keinerlei Öffnungszeiten gebunden. Am offenen Sarg können Sie dem Verstorbenen letzte liebe Grüße und Wünsche, aber auch persönliche Andenken, wie selbst gemalte Bilder, Fotografien oder Erinnerungsstücke, mit auf den Weg geben.

Selbstverständlich kann auch die Abschiedsfeier im Haus der Abschiednahme stattfinden.

Abschiedsfeier

Die Abschiedsfeier ist die zentrale Veranstaltung der gesamten Bestattung. Die Familie, Freunde und Trauergäste erweisen dem Verstorbenen hier die letzte Ehre. Eine Feier kann am Sarg oder bei einer Einäscherung an der Urne stattfinden. Doch nur bei einer Trauerfeier an einem Sarg nehmen Sie den Verstorbenen ein letztes Mal als Person in Ihre Mitte.

Nehmen Sie Teil an der Gestaltung der Trauerfeier. Überlegen Sie, welches Musikstück für den Verstorbenen wichtig war. Schauen Sie nach einem schönen Foto des Verstorbenen, das zur Abschiedsfeier aufgestellt wird. Unter Umständen möchte jemand aus der Familie oder aus seinem Freundeskreis mit ein paar persönlichen Worten an den Verstorbenen erinnern, ein Gedicht aufsagen oder selbst auf einem Instrument spielen. Was war typisch für die Hauptperson, für die wir diese letzte Feier ausrichten? Welche Interessen, welches Hobby, welche „Marotte“ zeichneten den Verstorbenen aus? So kann die Trauerfeier durch Ihre Mitwirkung ganz individuell gestaltet werden.

Zwischen der Trauerfeier zur Einäscherung und der Grablegung der Urne verstreichen in der Regel bis zu zwei Wochen. Findet die Abschiedsfeier zur Beisetzung des Sarges oder nach der Einäscherung an der Urne statt, erfolgt die Grablegung unmittelbar nach der Trauerfeier.

Trauer

Trauer ist ein Ausdruck von Liebe. Um unsere (erste/große) Liebe zu zeigen und auszudrücken, sind wir sehr kreativ. Auch in der Trauer brauchen wir uns nicht an Normen und Standards zu halten. Wir hören oft die Frage „Wie mache ich das richtig?“. Es gibt in der Trauer kein Richtig und kein Falsch. Ihre Gefühle zeigen Ihnen den Weg. Dennoch geben uns bekannte Rituale und eingeübte Abläufe Sicherheit. Gerade in der Situation der Trauer, in der viele neue Pflichten und Aufgaben auf uns zukommen, möchten wir nicht anecken und in der öffentlichen Kritik stehen. Aus diesem Grund sollten Sie es sich gut überlegen, ob Sie gerade jetzt von Traditionen abweichen möchten. Aber allein das Zusammenstellen persönlicher Kleidung, mit der der Verstorbene angekleidet wird, ist ein Liebesdienst. Schreiben Sie noch einmal einen Brief. Gab es unausgesprochene Dinge, ist jetzt die letzte Gelegenheit, sie auszuräumen. Entscheiden Sie über die Auswahl der Blumen, der Musik, nehmen Sie Einfluss auf den Inhalt der Traueransprache.

Diese kleinen und sehr persönlichen Handreichungen kann Ihnen keiner verübeln, und so beginnen Sie, sich mit dem Verlust eines geliebten Menschen auseinanderzusetzen.

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